<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von satsepp: <STRONG>Nein habe ich nicht, ich denke mein Anwalt auch noch nicht. Wenn dem so wäre mußte sich das am Montag klären, aber die Dokumente sehen echt aus. die Unterschrift ist wirklich komisch, wenn ich sicher wäre nicht gegen irgend ein recht zu verstosen würde ich die online stellen, aber u.U. würde ich die Illegale Nutzung der Unterschrift damit suggerieren, um bei deren Ausdrucksweise zu bleiben.
Einschreiben-Rückschein kann mann auch nach "Entenhausen" machen,das stimmt schon. Wenn es eine totale Finte wäre (schlecht gemacht) hätte das mein Anwalt (der ist wirklich super, er hat schon des öfteren geholfen) sofort gemerkt. Die paar Mark wären mir egal.
Ich hab einen kleinen Draht zu Leuten bei Humax, dort geht es ziemlich Rund, die Führungsebene wurde ausgetauscht und es gibt sehr viel Bewegung Intern. Daher könnte dieser Händlerrundumschlag auch kommen. Dies alles steht im Zusammenhang mit Premiere, näheres konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen. Am Sonntag weiß ich mehr.
Schade daß mein Anwalt kein Softwarexperte ist, so muß er erst dicke Ordner wälzen, sein Steckenpferd sind Versicherungen, bei denen ist er gefürchtet.
Nach meinem ermessen ist folgender Satz unhaltbar: ************ START Auszug aus dem Schreiben ************ Unsere Mandantin ist Produzentin von Digital Set-up Boxen für TV und Radio. Sie ist daneben Inhaberin der entsprechenden Patent- und Lizenzrechte. Die von Ihnen verbreitete Digital Receiver mit dem zusätzlichen Lader greift nachhaltig in die Rechte unserer Mandantin ein, weil der Patch und einzuspielende Software eine illegale Nutzung der von unserer Mandantin hergestellten Produkte erlaubt oder eine solche Nutzung zumindest suggeriert. Da weder Herstellung noch Vertrieb der inkriminierten Verschlüsslungssoftware von unserer Mandantin autorisiert wurden ist evident, dass Produktion und Feilbieten illegal ist. Die tatbestandlichen Voraussetzungen u.a. der §§ 823 ff BGB sind damit erfüllt, insbesondere greifen Sie durch die Veröffentlichung in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unserer Mandantin ein. Ebenfalls erfüllt sind die entsprechenden marken- und patentrechtlichen Abwehransprüche, ebenso wie eindeutig ist ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen, insbesondere die der §§ 1,3 UWG. Wir haben Sie deshalb in einem ersten Schritt aufzufordern, bis 8. Februar 2002 (nicht verlangerbare Frist, Eingang bei uns)
************ ENDE Auszug aus dem Schreiben ************
Ein wenig Angst ist übrigens gut, ich habsofort alles was irgendwie anzuzweifeln wäre aus dem Angebor genommen. Mann denkt sich gerne daß alles "noch" unantastbar ist, nur wenn es ernst wir ist mann doch verunsichert. Lieber etwas zu Ängstlich als dann den schaden haben.
Schwerverbrechen gehen bei uns ja bekanntlich leer aus, meine Großmutte wurd von einem "Stattbekannten Verbrecher" mit 80 Kmh innerorts getötet als Sie mit ca. 80 Jahren die Strasse überqueren wollte, das Verfahren wurde eingestellt weil ** Festhalten ** der Angeklagte sowieso schon mehr auf dem Kerbholz hatte, und es ja nur eine Tötung (eines Rentlers, das ist meine Ergänzung) war. Serientäter haben somit einen Freibrief, schnell ein paar Rentler umbrigen, das erleichtert die Rentenkasse. Damals ging mein Vertrauen in die deutsche Rechtssprechung endgültig verlorden.
Abwarten und Tee tinken!
Sepp</STRONG>[/quote]
Du hast gar keinen Anwalt. Das ist ein Vollidiot. Ich selber bin in der Direktmarketingbranche tätig und kenne mich mit Abmahnungen und Verstössen gegen das UWG und HWG bis ins letzte Detail aus. Hier genaue Vorgehensweise für alle Leute die von Humax angemahnt werden: Als erstes bekommt Ihr eine Unterlassungserklärung von einen Anwalt der keine Ahnung vom Strafrecht hat da er so etwas billiges sonst garnicht machen würde, die ihr unterschreiben sollt und ca 90 Euro an den geldgierigen Anwalt bezahlen sollt. Die schmeisst ihr gleich in den Papierkorb und meldet euch garnicht mehr. Dann erfolgt zweites schreiben. Auch gleich in den Mülleimer damit. Nun muss der Anwalt sich eine einstweilige Verfügung holen in denen er Verstösse gegen das UWG offen legen muss. Dies dürfte ihm in diesem Fall äusserst schwer fallen. Bekommt er diese doch von irgendeinen Richter der Provinz bringt der Vogelmann (Gerichtsvollzieher) euch eine einstweilige Verfügung ins Haus. Gegen die einstweilige Verfügung müsst ihr keinen Einspruch einlegen. Dann kommt es zur Gerichtsverhandlung wo ihr natürlich nicht hingeht. Es ergeht ein Versäumnisurteil und es erfolgt ein Kostenfestsetzungsbeschluss. Die darin festgesetzten Kosten belaufen sich auf ca. 900 Euro zu zahlen an das Gericht. Der Anwalt der euch abgemahnt hat bekommt keinen Pfennig. Weder von euch noch vom Gericht. Dann hat der schon mal umsonst gearbeitet. Die ganze Prozedur dauert ungefähr 3 Monate. Solange könnt ihr gepatchte Humis ungestört verkaufen. Es sei denn ihr habt zum Termin ein ärztliches Attest das euch für 10 Tage verhandlungsunfähig erklärt. Gibt es im Handumdrehen bei jedem Landarzt. Liegen zwischen zwei Verhandlungen mehr als 10 Tage Pause ist der Prozess geplatzt und er muss ganz von vorne beginnen. Ja,ja so vergehen die Monate. Ich selber betreibe meinen Business schon über 20 Jahre und weiss wovon ich rede. Ich verstosse ständig gegen das UWG sonst kann man ja auch nichts verkaufen. Ich wohne inzwischen im Ausland wo es gar kein UWG gibt Also Leute spart das Geld für einen Anwalt und geht wie beschrieben vor
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