Zitat:
finde diese mangelnde garantie entwicklung auch sehr bedenklich, gerade in dem zusammenhang, dass die platten ja immer größer werden. viel datenverlust ist auf einmal möglich, ohne garantieansprüche. eigentlich müßte es ja umgekehrt sein: mit der anzahl der gespeicherten daten steigt ja das risiko und als hersteller sollte ich dann die garantie eher verlängern. aber das ist ja völlig abwegig, so zu denken.
"Grarantie" ist eine freiwillige Leistung, kein Hersteller ist hierzu verpflichtet. Allerdings denke ich, daß man aus den Angaben zur Garantie durchaus Rückschlüsse ziehen kann wie die Hersteller Marktposition und Qualität ihrer Produkte einschätzen.
Anders sieht es bei der Gewährleistung aus, die gesetzlich verankert ist. Hier ist der Händler der Ansprechpartner.
In beiden Fällen aber wird lediglich die Festplatte ausgetauscht, Schadensersatz für "verlorene" Daten, etc. gibt es nicht. Beim Einsatz im Computer kann und muß der Benutzer seine Daten regelmäßig auf ein anderes Medium sichern, beim Festplattenreceiver heißt es einfach "Pech gehabt".
Zitat:
nochmal: soll das teil jetzt an die adresse von kathrein, oder soll ich an den laden schicken, wo ich gekauft habe?
Solange die Gewährleistungsfrist noch läuft, hast Du zunächst einmal einen gesetzlichen Anspruch gegen den Laden, in dem Du den Receiver gekauft hat.
Allerdings kann es sein, daß Kathrein über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus noch weitere freiwillige Garantieleistungen einräumt.
Ich würde einfach sowohl mit dem Händler als auch mit Kathrein Kontakt aufnehmen, das Problem schildern und die weitere Vorgehensweise abklären.
Grüße
Ulrich