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BeitragVerfasst: Do 8. Mär 2001, 05:55 
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Registriert: Mi 28. Feb 2001, 23:00
Beiträge: 49
@ Leo Kirch: du hast recht! Ich biete 200 Märker frei Haus.
Zum 6-monatigen Gewährleistungsanspruch: Das ist Unsinn, den gibt es unter Privatleuten nicht.
Nix für ungut.


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BeitragVerfasst: Do 8. Mär 2001, 10:25 
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Registriert: Do 27. Jul 2000, 22:00
Beiträge: 1414
Ach ja, Unsinn ist das?!

Hast du dir schon mal das BGB angeschaut?
Im §459 BGB steht nichts darüber, daß die Sache neu sein muß.
Genausowenig steht da, daß der Verkäufer "professionell" sein muß...

Schau es dir an, denk nach und dann schreib wieder!!!

------------------
Frederic

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Frederic

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BeitragVerfasst: Do 8. Mär 2001, 16:06 
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Junior Member

Registriert: Mi 28. Feb 2001, 23:00
Beiträge: 49
@ frederic:
§ 459 BGB
(1) Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, daß sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht.

(2) Der Verkäufer haftet auch dafür, daß die Sache zur Zeit des Überganges der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat.


Lieber Frederic, lies das (notfalls mehrmals) und dann sag mir, wo etwas von 6 Monaten steht. Ich habe nicht behauptet, dass es keine Gewährleistung bei einem Kauf von Privat an Privat gibt, sondern ich habe behauptet, dass die 6-Monats-Frist ein Schmarrn ist. Und das ist richtig.

Trotzdem: Nix für ungut.


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BeitragVerfasst: Do 8. Mär 2001, 16:29 
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Moderator

Registriert: Do 27. Jul 2000, 22:00
Beiträge: 1414
Im §477 BGB steht die Verjährung der Gewährleistungsansprüche.

Auch hier steht nicht, daß die Fristen bei einem Kauf unter Privatleuten anders wären...

Ich mein, ich laß mich ja gern vom Gegenteil überzeugen.
Aber dafür mußt du mir eine Stelle im Gesetz nennen!

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Frederic

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