http://satellite-board.de

Aktuelle Zeit: So 25. Mai 2025, 17:49

Alle Zeiten sind UTC




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 26 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Vorsicht vor Satmedia
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2001, 07:08 
Offline
registered

Registriert: Mi 31. Jan 2001, 23:00
Beiträge: 6
Ich habe vor ein paar Wochen einen Reciever bei Satmedia gekauft. Der Reciever hatte aber einige der versprochenen Features nicht, somit habe ich mich bei Satmedia beschwerrt und habe als Antwort erhalten ich sollte das aktuelle Update aufspielen.
Nach einigen Wochen und zahlreichen Updates waren die versprochenen Updates immer noch nicht brauchbar!!
Ich wieder bei Satmedia angerufen, ich möchte den Reciever zurückgeben, da er nicht das leistet, was er versprochen hat! Da wurde ich darauf hingewiesen, das man den Reciever nur als Gebrauchtgerät, weit unter Neupreis, zurücknehmen kann, und falls ich damit nicht einverstanden bin, sollte ich doch einen Anwalt nehmen und mich auf einen jahrelangen Streit einstellen!!!!!!!!!!!!!!
Das Gerät ist noch keine 6 Monate alt, hat also noch volle Garantie!

Da Satmedia mir keine andere Wahl läßt, habe ich nun meinen Anwalt eingeschaltet. Nun wird man sehen was der deutsche Verbraucherschutz hält!

Resümee: Service bei Satmedia 6-, durchgefallen

MFG, kutzker


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2001, 07:56 
Offline
Senior Member

Registriert: Mi 8. Nov 2000, 23:00
Beiträge: 525
Laut Fernabsatzgesetz hast Du die Möglichkeit, die Bestellung im Nachhinein zu widerrufen! Wenn Satmedia nachweisen kann, dass sie Dir dies klargemacht haben (haben Sie wohl nicht), gilt eine Frist von 14 Tagen. Ansonsten 4 Monate nach Zugang der Ware Bild !!!
Also schnell auf einem 'dauerhaften Datenträger' einen Widerruf schreiben, am besten als Einschreiben mit Rückschein. Wenn der Rückschein zurück ist, den Receiver mit allem Zubehör und Werksprogrammierung zurückschicken. Orginalkarton noch einmal verpacken, damit die Kiste verkaufsfähig ankommt.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2001, 19:34 
Offline
Moderator

Registriert: Di 20. Jun 2000, 22:00
Beiträge: 1892
@Ketzer
Du mußt auch das lesen was nicht von Vorteil ist.Sobald das Gerät gebraucht /benutzt wurde,kann der Händler dafür einen Abschlag von der Summe , die Auszuzahlen ist, abziehen.
Wie der Vorfall an sich zu bewerten ist maße ich mir nicht an zu beurteilen.Bekanntlich hat jede Medaille 2 Seiten.

Gruß
franketo

_________________
----------------------------
visit me @ http://www.compusat.tv


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2001, 19:59 
Offline
Moderator

Registriert: Do 27. Jul 2000, 22:00
Beiträge: 1414
@franketo:

Nachhilfe gehabt? Bild

------------------
Frederic

_________________
Frederic

Sacrum Romanorum Imperium Nationis Germanicae (CMLXII-MDCCCVI)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2001, 20:01 
Offline
Moderator

Registriert: Di 20. Jun 2000, 22:00
Beiträge: 1892
Ja von irgendsonem Jura Lehrling aus den SüdstaatenBildBildBild

Cu franketo




[Dieser Beitrag wurde von franketo am 06. April 2001 um 22:05 Uhr editiert.]

_________________
----------------------------
visit me @ http://www.compusat.tv


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2001, 20:33 
Offline
Junior Member

Registriert: Mi 8. Nov 2000, 23:00
Beiträge: 31
Ist das Deutsch immer ein anwalt einschalten ? Fur kleine sachen wie oben ?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2001, 20:55 
Offline
Senior Member

Registriert: Mi 8. Nov 2000, 23:00
Beiträge: 313
Ob das typisch "Deutsch" ist kann ich nicht so genau sagen.
Ich denke da gibt´s extremere Nationen ( schau mal über den großen Teich )

Aber wenn man sowieso ne Rechtsschutzversicherung
bezahlt kann man ja mal probieren
was da so machbar ist ...

Gruß

Rally


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2001, 21:05 
Offline
Administrator

Registriert: Do 4. Mai 2000, 23:19
Beiträge: 896
Wohnort: Hamburg
@Jenzy

ich glaub in Holland ist es nicht anders..

sanchez


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2001, 21:56 
Offline
Senior Member

Registriert: Fr 10. Nov 2000, 23:00
Beiträge: 270
Laß mich raten.

Mic 13XX?

C U Steven.

_________________
Die Hoffnung stirbt zuletzt.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2001, 22:49 
@franketo

Bei einer zugesicherten aber nicht vorhandene Eigenschaft kann der Kunde unabhängig vom normalen Gebrauchszustand sofortige Rückgängigmachung des Kaufvertrages im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verlangen.Das mit dem Abschlag ist Quatsch und wird nicht durch das BGB gedeckt.Das wird Dir auch jede Verbraucherschutzzentrale sagen.

Gruß Sci-Fi


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 7. Apr 2001, 00:10 
Offline
Junior Member

Registriert: Fr 6. Okt 2000, 22:00
Beiträge: 62
Jo, sehe ich auch so,
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft:
Wandlung, Minderung, Rückgängmachung des Kaufvertrags. Demnach kommt ein Abschlag nur deshingehend in Betracht als das der Verkäufer einen nachträglichen Nachlass für die fehlende Eigenschaft einräumt. So gesehen hat Franketo durchaus recht Bild

gruss,
LL


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 7. Apr 2001, 07:11 
Offline
Moderator

Registriert: Di 20. Jun 2000, 22:00
Beiträge: 1892
@Sci-Fi
Wenn es so läuft hast Du recht.Wenn der Kunde das aber erst nach ein paar Wochen feststellt klingt es nicht mehr sehr glaubhaft.Wenn ein Kunde innerhalb weniger Tage feststellt das an dem Gerät etwas nicht seinen Vorstellungen entspricht, gehe ich von einer vollen Rückgängigmachung aus.
Wenn es Ihm aber erst nach Wochen einfällt kann für den Nutzungszeitraum ein Abschlag genommen werden.
HGB ist das entscheidene Buch.

Gruß
franketo

Vieleicht solltet Ihr das auch mal aus dem Blickwinkel des Händlers sehen.Ich erlebe immer wieder das Kunden über das Internet einkaufen ohne sich über das Produkt zu informieren.Deren Erfahrungen gehen aber auf kosten der Händler.Sämtliche kosten wie Versand /Versicherung, mal abgesehen vom Buchhalterischen Aufwand, bleiben am Händler hängen. Warum ???
P PS das bezieht sich nicht auf den oben besprochenen Fall

[Dieser Beitrag wurde von franketo am 07. April 2001 um 09:14 Uhr editiert.]

_________________
----------------------------
visit me @ http://www.compusat.tv


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 7. Apr 2001, 10:20 
Hallo franketo!

Aus diesem Blickwinkel habe ich es zugegebener Maßen noch nicht gesehen.Ich persönlich finde auch das gerade was den Internethandel anbetrifft die Händler überdurchschnittlich benachteiligt sind.Und ich als Gesetzgeber würde dem Händler auf alle Fälle die von Dir angeführten entstandenen Kosten als erbrachte Leistung zugestehen.


Gruß Sci-Fi


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 7. Apr 2001, 13:53 
Offline
Moderator

Registriert: Do 27. Jul 2000, 22:00
Beiträge: 1414
Vergiß es!
Da wurde vom Gesetzgeber eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Da ist weiter kein Spielraum...

------------------
Frederic

_________________
Frederic

Sacrum Romanorum Imperium Nationis Germanicae (CMLXII-MDCCCVI)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 7. Apr 2001, 16:56 
Offline
Newbie

Registriert: Fr 6. Apr 2001, 22:00
Beiträge: 18
@franketo

Er hat den Händler doch rechtzeitig informiert. Hat ihm sogar die Möglichkeit der Nachbesserung zugestanden. Dieser hat es aber nach mehreren Versuchen nicht geschafft, die zugesicherte Eigenschaft herbeizuführen. Das ganze bewegt sich hauptsächlich im BGB nicht im HGB.
Kaufvertrag ist BGB!!!

Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft hat der Käufer prinzipiell das Recht auf Wandlung (§462 BGB), Minderung(§462 BGB) oder Nachlieferung (bei Gattungskauf bzw. Massenware §480 BGB). Der Händler kann sich zwar über die AGB's das Recht der Nachbesserung (§478a BGB) einräumen lassen, dies ist hier aber zum wiederholten Male fehlgeschlagen (in der Regel 2-3 Versuche). Wahlweise hat der Käufer auch das Recht Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§463 BGB) zu verlangen. Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt 6 Monate, außer bei arglistigem Verschweigen des Mängels (§477 BGB). Dann 30 !!! Jahre, auch wenn der Händler ein ganz anderes Produkt schickt als bestellt.

Hoffe das macht einiges klarer. Hier ist der Fall für mich eindeutig (gehe vom geschilderten aus!). Auch wird das sicher kein langjähriger Rechtsstreit (kompetenter Rechtsbeistand vorausgesetzt).

Ich verstehe natürlich auch die Probleme auf Händlerseite, nur hätte er ja auch nachbessern können. Es kommt IMHO auf die "Größe" des Mangels an. Wegen jeder Kleinigkeit sollte nicht gebellt werden.

So long
Incontinencia


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 26 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de