Hi, Du hast Recht, ich gehe seit 16 Jahren einer bezahlten Arbeit nach und zwar einer selbständigen. Natürlich bin ich mitten im Preiskampf wie jeder andere... Die Regeln sind ganz einfach: wenn ich den Forderungen eines potentiellen Kunden nicht nachkommen kann, und das sind bei weitem nicht nur Dinge wie "gekauft wird beim billigsten Anbieter", dann macht eben das Geschäft ein Konkurrent. Was macht denn ein Architekt wenn er eine Ausschreibung veranstaltet (Ich bin in der Baubranche)???? Den Zuschlag bekommt nicht der "billigste" sondern das preiswerteste Angebot. In meinem Fall sah das so aus: Ich musste dem Anbieter (MM) ja beweisen, dass ich nicht nur so einen Phantasiepreis daher labere, sondern, dass der Konkurrent wirklich existiert. MM ging auf diese Konkurrenz ein, hatte obendrein die Ware auf Lager und befindet sich an meinem Wohnort. Seit wann darf der Kunde keinen Preisvergleich mehr machen ??!! (NB: Franketo stellte seinen Verkaufspreis ins Netz (übrigens mit der Anmerkung "incl. 0 % MwSt), aber konnte zu diesem Zeitpunkt leider nicht liefern...) Wenn er glaubt, dass er mit einer Preiserhöhung der MM-Konkurrenz Paroli bieten kann, dann ist das eben seine Entscheidung.
@ TAFKAS, zu Deiner Fabel: Ich, als Arbeitgeber kann Dir nur sagen, sei nicht so blauäugig zu glauben, dass ein Mitarbeiter nur nach Gehaltshöhe beurteilt wird... Was nützt mir eine superbillige , aber auch superunfähige Arbeitskraft, bei deren Unvermögen mir die Kunden davonlaufen. Es gibt da schon ein paar andere Kriterien...
------------------ Grüsse videot
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