Das Gesetz zum Schutz der Wohnung ist eines der höchsten im Grundgesetz.
Ihr müsst niemanden in euer Haus lassen, ausser er hat nen Durchsuchungsbefehl. Da beist die Maus keinen Faden ab. Und wenns trotzdem einer versucht nachdem ihr ihn darauf hingewiesen habt das er drauszubleiben hat (Fuß in der Tür oder ähnliches), dann dürft ihr ruhig etwas rabiat werden, zur Not haut ihr ihm einmal auf die 12 und macht die dann wieder freigewordene Tür zu.
Hierbei ist dann von angemessenheit der Mittel die Rede, d.h. wenn euch keiner das Leben bedroht, wäre es besser ihn nicht mit einem Baseballschläger zu verprügeln.
Aber wegstossen oder ohrfeigen wäre bei hartnäckigen Hausierern durchaus angemessen.
Ein weiterer Punkt zu folgendem:
schnipp
Die haben meinen Nachbarn vier Monate lang mit einer gesperrten Karte gucken lassen und dann nachberechnet! Alle Cinedoms, alle Superdoms, alle Blue Movies. Und natürlich das Super-Super-Paket (mit Seasons natürlich)
Aber das Sport-Abo haben sie freundlicherweise abgezogen.
Und die Abo-Verlängerung des Superpakets war meinem Nachbarn dann doch lieber als eine Anzeige.
schnapp
Wie will Premiere beweisen, das ihr nicht einfach 4 Monate nicht geguckt habt?
Wer bezahlt ist selber schuld:
1. weil er wahrscheinlich (was aber zu beweisen wäre (unschuldsvermutung)) tatsächlich schwarz gesehen hat und es nicht besser verdient hat
2. weil er sich nicht über seine Rechte kundig gemacht hat.
Also:
Nicht immer alles glauben was einem so von (angeblichen) Rechtsabteilungen irgendwelcher Firmen
ins Haus flattert.
CU, Bozo
Edit: Gliederung
[Dieser Beitrag wurde von Bozo am 10. April 2001 um 18:51 Uhr editiert.]