Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, daß eine Funktion an sich rechtlich nicht zu beanstanden wäre, solange die lizenzrelevanten Auflagen eines CA Anbieters nicht berührt werden.
Verantwortlich für jugendschutzrelevante Inhalte sind in letzter Konsequenz immer noch die Eltern. Strafrechtlich sind die erst dran, wenn Sohnemann sich 'nen Porno reinzieht. Was mit einer blanken PIN Funktion überhaupt noch nicht gegeben ist.
Bestes Beispiel ist ja das bereits legendäre Alphacrypt.
Da wird die PIN Eingabe nich nur automatisiert sondern ganz überflüssig.
Um sowas rechtlich sauber hinzubekommen, könnte man das quasi auch als nachladbares Plugin implementieren.
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