Abgewiesene Schadenersatzklage: Kirch-Anwalt kündigt Berufung an
Die Kirch-Gruppe verlangt vom Hollywood- Studio MCA/Universal weiterhin zwei Milliarden Dollar Schadenersatz. Skip Miller, New Yorker Anwalt des Münchner Medienmoguls Leo Kirch, kündigte an, gegen die vom Superior Court in Los Angeles abgewiesene Klage gegen MCA/Universal Berufung einzulegen.
Das Münchner Medienunternehmen hatte im Dezember 1999 die Studios verklagt, weil diese deutlich weniger neue Spielfilme und TV-Serien an das Pay-TV der Kirch-Gruppe geliefert hätten als vertraglich vereinbart gewesen sei, wie "Focus Online" am Donnerstagabend berichtete.
In dem Vertrag zwischen Kirch und MCA/Universal, der 1996 geschlossen wurde, wurde die exklusive Belieferung Kirchs mit MCA/Universal-Produktionen über den Zeitraum von zehn Jahren festgeschrieben. Auch über Stückzahlen sei eine Vereinbarung getroffen worden, hieß es am Freitag.
MCA/Universal hatte im Februar seinerseits eine Gegenklage gegen Kirch eingereicht. Zentraler Punkt war, dass die Kanäle 13th Street und Universal Studios auf der Pay-TV-Plattform von Premiere World bei Marketing und Verkauf benachteiligt worden seien.
Der Richter habe seine Entscheidung getroffen, ohne irgendwelches Beweismaterial anzuhören, sagte Miller. Der Anwalt betonte, das Verfahren könne noch zwei Jahre laufen. "Wir erwarten, dass wir gewinnen werden", erklärte er. Die Gegenklage von Universal beim gleichen Gericht ist nach seinen Angaben noch anhängig.
Nach Angaben eines Kirch-Sprechers führe das Unternehmen keine weiteren Prozesse gegen andere US-Filmunternehmen. Kirch hatte in den neunziger Jahren mit mehreren Hollywood-Studios Milliarden schwere Verträge geschlossen, um die Film-Belieferung seiner Pay-TV-Angebote von Premiere und DF1, die später zu Premiere World zusammen geschlossen wurden, zu sichern.
(Quelle: dpa)
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