Hi,
2 tipps zum thema gez
1) ummelden des wohnsitzes
die gez erhaelt die neuen adressdaten vom einwohnermeldeamt. das kann man verhindern! beim ummelden kann frau einen antrag ausfuellen, das die die eigenen daten nicht weitergegeben werden duerfen (polizei etc ausgenommen). dann erfaehrt die gez vom wohnungswechsel nicht mehr.
2) zwangsanmeldung
davor braucht man keine angst haben! bekommt man von der gez einen brief und wirft diesen ungelesen weg, ist das kein problem. kommt irgendwann ein beitragsbescheid, kann man diesen widersprechen. die zustellung der zwangsanmeldung muss die gez nachweisen, kann sie aber nicht. dies haette mit einschreiben und rueckschein erfolgen muessen. ansonsten kann eine zustellung nicht nachgewiesen werden. einspruchfristen interessieren nicht, da die zustellung nachgewiesen werden muss (von der gez) und das kann sie nicht.
ich koennte jetzt noch weitere tipps geben, lasse es aber lieber
wir lernen aber, keine angst vor der gez