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BeitragVerfasst: Sa 2. Feb 2002, 19:01 
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Beiträge: 54
na dann schaun wir mal, was die Preise machen

_________________
Grüsse
SilkeD1


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BeitragVerfasst: So 10. Feb 2002, 15:24 
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Registriert: Sa 9. Feb 2002, 23:00
Beiträge: 4
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von satsepp:
<STRONG>Nein habe ich nicht, ich denke mein Anwalt auch noch nicht. Wenn dem so wäre mußte sich das am Montag klären, aber die Dokumente sehen echt aus.
die Unterschrift ist wirklich komisch, wenn ich sicher wäre nicht gegen irgend ein recht zu verstosen würde ich die online stellen, aber u.U. würde ich die Illegale Nutzung der Unterschrift damit suggerieren, um bei deren Ausdrucksweise zu bleiben.

Einschreiben-Rückschein kann mann auch nach "Entenhausen" machen,das stimmt schon. Wenn es eine totale Finte wäre (schlecht gemacht) hätte das mein Anwalt (der ist wirklich super, er hat schon des öfteren geholfen) sofort gemerkt.
Die paar Mark wären mir egal.

Ich hab einen kleinen Draht zu Leuten bei Humax, dort geht es ziemlich Rund, die Führungsebene wurde ausgetauscht und es gibt sehr viel Bewegung Intern. Daher könnte dieser Händlerrundumschlag auch kommen. Dies alles steht im Zusammenhang mit Premiere, näheres konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen. Am Sonntag weiß ich mehr.

Schade daß mein Anwalt kein Softwarexperte ist, so muß er erst dicke Ordner wälzen, sein Steckenpferd sind Versicherungen, bei denen ist er gefürchtet.

Nach meinem ermessen ist folgender Satz unhaltbar:
************ START Auszug aus dem Schreiben ************
Unsere Mandantin ist Produzentin von Digital Set-up Boxen für TV und Radio. Sie ist daneben
Inhaberin der entsprechenden Patent- und Lizenzrechte. Die von Ihnen verbreitete Digital
Receiver mit dem zusätzlichen Lader greift nachhaltig in die Rechte unserer Mandantin ein,
weil der Patch und einzuspielende Software eine illegale Nutzung der von unserer Mandantin
hergestellten Produkte erlaubt oder eine solche Nutzung zumindest suggeriert. Da weder
Herstellung noch Vertrieb der inkriminierten Verschlüsslungssoftware von unserer Mandantin
autorisiert wurden ist evident, dass Produktion und Feilbieten illegal ist. Die tatbestandlichen
Voraussetzungen u.a. der §§ 823 ff BGB sind damit erfüllt, insbesondere greifen Sie durch die
Veröffentlichung in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unserer Mandantin
ein. Ebenfalls erfüllt sind die entsprechenden marken- und patentrechtlichen
Abwehransprüche, ebenso wie eindeutig ist ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche
Regelungen, insbesondere die der §§ 1,3 UWG.
Wir haben Sie deshalb in einem ersten Schritt aufzufordern, bis
8. Februar 2002
(nicht verlangerbare Frist, Eingang bei uns)

************ ENDE Auszug aus dem Schreiben ************

Ein wenig Angst ist übrigens gut, ich habsofort alles was irgendwie anzuzweifeln wäre aus dem Angebor genommen. Mann denkt sich gerne daß alles "noch" unantastbar ist, nur wenn es ernst wir ist mann doch verunsichert. Lieber etwas zu Ängstlich als dann den schaden haben.

Schwerverbrechen gehen bei uns ja bekanntlich leer aus, meine Großmutte wurd von einem "Stattbekannten Verbrecher" mit 80 Kmh innerorts getötet als Sie mit ca. 80 Jahren die Strasse überqueren wollte, das Verfahren wurde eingestellt weil ** Festhalten ** der Angeklagte sowieso schon mehr auf dem Kerbholz hatte, und es ja nur eine Tötung (eines Rentlers, das ist meine Ergänzung) war. Serientäter haben somit einen Freibrief, schnell ein paar Rentler umbrigen, das erleichtert die Rentenkasse.
Damals ging mein Vertrauen in die deutsche Rechtssprechung endgültig verlorden.

Abwarten und Tee tinken!

Sepp</STRONG>[/quote]

Du hast gar keinen Anwalt. Das ist ein Vollidiot. Ich selber bin in der Direktmarketingbranche tätig und kenne mich mit Abmahnungen und Verstössen gegen das UWG und HWG bis ins letzte Detail aus. Hier genaue Vorgehensweise für alle Leute die von Humax angemahnt werden: Als erstes bekommt Ihr eine Unterlassungserklärung von einen Anwalt der keine Ahnung vom Strafrecht hat da er so etwas billiges sonst garnicht machen würde, die ihr unterschreiben sollt und ca 90 Euro an den geldgierigen Anwalt bezahlen sollt. Die schmeisst ihr gleich in den Papierkorb und meldet euch garnicht mehr. Dann erfolgt zweites schreiben. Auch gleich in den Mülleimer damit. Nun muss der Anwalt sich eine einstweilige Verfügung holen in denen er Verstösse gegen das UWG offen legen muss. Dies dürfte ihm in diesem Fall äusserst schwer fallen. Bekommt er diese doch von irgendeinen Richter der Provinz bringt der Vogelmann (Gerichtsvollzieher) euch eine einstweilige Verfügung ins Haus. Gegen die einstweilige Verfügung müsst ihr keinen Einspruch einlegen. Dann kommt es zur Gerichtsverhandlung wo ihr natürlich nicht hingeht. Es ergeht ein Versäumnisurteil und es erfolgt ein Kostenfestsetzungsbeschluss. Die darin festgesetzten Kosten belaufen sich auf ca. 900 Euro zu zahlen an das Gericht. Der Anwalt der euch abgemahnt hat bekommt keinen Pfennig. Weder von euch noch vom Gericht. Dann hat der schon mal umsonst gearbeitet. Die ganze Prozedur dauert ungefähr 3 Monate. Solange könnt ihr gepatchte Humis ungestört verkaufen. Es sei denn ihr habt zum Termin ein ärztliches Attest das euch für 10 Tage verhandlungsunfähig erklärt. Gibt es im Handumdrehen bei jedem Landarzt. Liegen zwischen zwei Verhandlungen mehr als 10 Tage Pause ist der Prozess geplatzt und er muss ganz von vorne beginnen. Ja,ja so vergehen die Monate. Ich selber betreibe meinen Business schon über 20 Jahre und weiss wovon ich rede. Ich verstosse ständig gegen das UWG sonst kann man ja auch nichts verkaufen. Ich wohne inzwischen im Ausland wo es gar kein UWG gibt
Also Leute spart das Geld für einen Anwalt und geht wie beschrieben vor


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BeitragVerfasst: So 10. Feb 2002, 18:22 
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Registriert: Sa 1. Dez 2001, 23:00
Beiträge: 385
Das hört sich Intressant an, ich werde es meinem Anwalt mal als Input vorlegen.
Die Abmahungsanwälte wollen 1070,68 EUR, der Streitwert wurde auf 40.000 EUR fetsgesetzt, und danach berechnet sich die Gebühr.

Mit den UN-Mengen an Verfahren, die ich aus HUMAX Internas mittlerweile gehört habe, eine sehr Lukrative Angelegenheit. demnach wäre ein Gerichtsurteil billiger als Die Anwaltskosten?

Wichtig ist übrigens auch die Erkenntniss daß offensichtlich nur Läden die unter einem gewissen Umsatz sind abgemahnt wurden.

Danke für die Info!

Sepp


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BeitragVerfasst: So 10. Feb 2002, 19:51 
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Registriert: Sa 9. Feb 2002, 23:00
Beiträge: 4
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von satsepp:
<STRONG>Das hört sich Intressant an, ich werde es meinem Anwalt mal als Input vorlegen.
Die Abmahungsanwälte wollen 1070,68 EUR, der Streitwert wurde auf 40.000 EUR fetsgesetzt, und danach berechnet sich die Gebühr.

Mit den UN-Mengen an Verfahren, die ich aus HUMAX Internas mittlerweile gehört habe, eine sehr Lukrative Angelegenheit. demnach wäre ein Gerichtsurteil billiger als Die Anwaltskosten?

Wichtig ist übrigens auch die Erkenntniss daß offensichtlich nur Läden die unter einem gewissen Umsatz sind abgemahnt wurden.

Danke für die Info!

Sepp</STRONG>[/quote]
Wieso willst Du denn einen Anwalt bezahlen? Ich habe Dir doch geschrieben wie das geht. Ganz abgebrühte machen das so:
Du kaufst Dir bei Jordans and Son in London eine englische Limited die aus 2 Aktien a 3 Euro Nennwert bestehen. Als Gesellschaftskapital lässt Du 1000.000 Pfund registrieren.Brauchst Du nie einzubezahlen - sieht aber gut aus wenn man gerade mal klamm ist und auf Kredit Humax 5400 direkt bei Humax in grossen Stil einkauft! Der Geschäftsführer wird meistens aus Jersey gestellt. Du bekommst die 2 Aktien und damit gehört Dir die Firma. Dann lässt Du dir eine Generalvollmacht geben. Und Du brauchst für die deutschen Kissenfurzer noch eine Apostille. Bekommst Du auch von da. Die Apostille ist sehr wichtig! Jetzt meldest Du in deinem Dorf von der Englischen Limited eine unselbstständige Zweigniederlasung an, denn Du bist ja durch die Generalvollmacht (die ist von einem englischen Notar in Deutsch und Englisch)dazu befugt. Es muss aber unbedingt eine unselbstständige Zweigniederlassung sein und Du musst die Apostille dabei haben (Apostille verpflichtet zum Gewerbeeintrag). Dann verschrubbst Du unter der Adresse der unselbsständigen Zweigniederlassung an die Ebayioten fleissig Deine Humax 5400. Wenn Dich jetzt wieder ein Fuzzy abmahnt wartest Du auf die einstweilige Verfügung - erhebst Einspruch und schreibst "Passivlegitimation" heisst zu Deutsch falscher Gerichtsstandort. Der ist nämlich London anhand Deiner deutschen unselbstständigen Zweigniederlassung. Somit muss also alles da stattfinden. Und da England noch nicht zur EG gehört ist das so gut wie unmöglich. Und Du musst in Deutschland auch nur geringe Steuern bezahlen und Dein Name taucht nirgendwo auf. Du kannst den Namen der LTD frei wählen. Wie wäre es mit Humaxcrack.Ltd. Desweiteren kannst Du in Irland mit der Limited Humax 5400z für 250 Euro einkaufen incl. aller Steuern und die nach Deutschland bringen.Die musst Du natürlich an der Grenze verzollen sonst würdest Du dich ja strafbar machen. Desweiteren kannst Du noch Dein Auto auf die Limited anmelden dann brauchst Du nie mehr Bussgelder bezahlen. Muss alles in England eingeklagt werden. Ich habe dieses Spiel jahrelang mit den deutschen Kissenfurzern gespielt. Die ganze Firma mit allen Vollmachten incl. Apostille und jährlichen Gebühren kostet ca 2400 Euro. Oder gebe bei Google Englische LTD kaufen - ein
Dann gebe mal Gas - oder hast Du den ganzen Stress mit deinen Nadelboard, Deiner Seite, Romboard etc umsont gemacht?


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BeitragVerfasst: So 10. Feb 2002, 20:02 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von winkeladvokat:
<STRONG>
Wieso willst Du denn einen Anwalt bezahlen? Ich habe Dir doch geschrieben wie das geht. Ganz abgebrühte machen das so:
Du kaufst Dir bei Jordans and Son in London eine englische Limited die aus 2 Aktien a 3 Euro Nennwert bestehen. Als Gesellschaftskapital lässt Du 1000.000 Pfund registrieren.Brauchst Du nie einzubezahlen - sieht aber gut aus wenn man gerade mal klamm ist und auf Kredit Humax 5400 direkt bei Humax in grossen Stil einkauft! Der Geschäftsführer wird meistens aus Jersey gestellt. Du bekommst die 2 Aktien und damit gehört Dir die Firma. Dann lässt Du dir eine Generalvollmacht geben. Und Du brauchst für die deutschen Kissenfurzer noch eine Apostille. Bekommst Du auch von da. Die Apostille ist sehr wichtig! Jetzt meldest Du in deinem Dorf von der Englischen Limited eine unselbstständige Zweigniederlasung an, denn Du bist ja durch die Generalvollmacht (die ist von einem englischen Notar in Deutsch und Englisch)dazu befugt. Es muss aber unbedingt eine unselbstständige Zweigniederlassung sein und Du musst die Apostille dabei haben (Apostille verpflichtet zum Gewerbeeintrag). Dann verschrubbst Du unter der Adresse der unselbsständigen Zweigniederlassung an die Ebayioten fleissig Deine Humax 5400. Wenn Dich jetzt wieder ein Fuzzy abmahnt wartest Du auf die einstweilige Verfügung - erhebst Einspruch und schreibst "Passivlegitimation" heisst zu Deutsch falscher Gerichtsstandort. Der ist nämlich London anhand Deiner deutschen unselbstständigen Zweigniederlassung. Somit muss also alles da stattfinden. Und da England noch nicht zur EG gehört ist das so gut wie unmöglich. Und Du musst in Deutschland auch nur geringe Steuern bezahlen und Dein Name taucht nirgendwo auf. Du kannst den Namen der LTD frei wählen. Wie wäre es mit Humaxcrack.Ltd. Desweiteren kannst Du in Irland mit der Limited Humax 5400z für 250 Euro einkaufen incl. aller Steuern und die nach Deutschland bringen.Die musst Du natürlich an der Grenze verzollen sonst würdest Du dich ja strafbar machen. Desweiteren kannst Du noch Dein Auto auf die Limited anmelden dann brauchst Du nie mehr Bussgelder bezahlen. Muss alles in England eingeklagt werden. Ich habe dieses Spiel jahrelang mit den deutschen Kissenfurzern gespielt. Die ganze Firma mit allen Vollmachten incl. Apostille und jährlichen Gebühren kostet ca 2400 Euro. Oder gebe bei Google Englische LTD kaufen - ein
Dann gebe mal Gas - oder hast Du den ganzen Stress mit deinen Nadelboard, Deiner Seite, Romboard etc umsont gemacht?</STRONG>[/quote]
Hier hast Du noch eine Adresse von einem sehr guten Anwalt der auch nicht teuer ist. Der macht aus Deiner Sache wenn es schon richtig brennt ein ganz anderes Verfahren.Dann lernst Du mal kennen was ein erstklassiger Rechtsverdreher ist! Da blickt zum Schluss niemand mehr durch und die Sache ist ein ganz anderer Fall. Das ist übrigens auch mein deutscher Anwalt. Kannst Du jeden andern Anwalt(99,9% der deutschen Anwälte wollen eh nur Deine Kohle und haben eh nur geringfügige Ahnung) gegen in der Pfeife rauchen!Hier Adresse:
Adam Rosenberg
Frankfurt
Tel.: 069/2980090


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BeitragVerfasst: So 10. Feb 2002, 20:07 
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@ Sepp

Ich finde Dein Schicksal zwar rührend aber belästige damit von mir aus Deinen Therapeuten. Dieses Board ist nicht als Rechtshilfeforum gedacht.

Wer weiterdiskutieren will tue das unter Offtopic.

franketo

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