Alle Fragen zum PayTV-Hack können ab sofort bei
Gunnar Troitsch
Redakteur Hardware
CHIP
Vogel Burda Communications GmbH
Poccistr. 11
80336 München
Tel. 089 74642-364
Fax 089 74642-363
e-m@il:
mailto:gtroitsch@chip.deerfragt werden.
Übrigens, durch die Veröffentlichung dieses Artikels und die Bekanntgabe diverser Links in einer Zeitschrift, die zur Bekanntgabe eines Verschlüsselungssystemes dienen, handelt es nach der Gesetzgebung um Befreiung der Grundlage zur strafrechtlichen Verfolgung des Mißbrauchs nach dem Vorwurf:
Code:
So verstoßen sie beispielsweise gegen § 265 a des StGB,
denn sie verüben ein strafbares Erschleichen von Daten;
ebenso gegen § 202 a des StGB, denn es handelt sich um
strafbares Ausspähen von Daten. Schließlich verstoßen
sie laut § 69 des UrhG gegen das Urheberrecht.
Ein Verschlüsselungssystem, dass öffentlich bekannt gemacht wurde, ist demnach unbrauchbar und nicht mehr geheim!
CHIP hat sich hier strafbar gemacht und hat sich in meinen Augen für den Schaden der daduch entsteht zu verantworten.
Prost Mahlzeit
[Dieser Beitrag wurde von Planet Hemp am 12. Januar 2001 um 19:07 Uhr editiert.]