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 Betreff des Beitrags: Satelitenschüssel auf dem Balkon?
BeitragVerfasst: So 20. Mai 2001, 05:12 
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Hi Leute,

habe folgende Frage, mein Kollege bekam einen Schreiben von Vermieter, dass er sein Sat-Schüssel von Balkongeländer bis Monatsende
entfernen soll.
Vermieter geht davon aus, dass dies von ihm nicht genehmigt worden und Schüssel verunstalten Fassade der Wohnanlage .
Ich habe irgendwo gelesen, dass man keine Rücksicht auf Vermieter nehmen kann, weil das Gesetzlicht erlaubt.
Kann mir vielleicht jemand sagen wo man so einen Nachweis dazu findet?
Ich danke im Voraus.

Grüß
Camikadze


[Dieser Beitrag wurde von Camikadze am 20. Mai 2001 um 07:13 Uhr editiert.]


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BeitragVerfasst: So 20. Mai 2001, 06:50 
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Die Rechtslage spricht eigentlich immer für den Benutzer eine eigenen Satanlage. Jedoch sollte man nicht gerade eine schwarze Satschüssel an einer weissen Hausfrant montieren. Auch in diesem Fall kann der Vermieter die Entfernung der Stschüssel verlangen. Besser ist es, die Staschüssel nicht an der Hausfront oder am Geländer zu montieren (zu befestigen), sondern diese frei auf dem Balkonboden aufzustellen (z.B. in einem Betonfuß). Dies ist dan ein "Quasi Balkonmöbel". Im jeden Fall ist es aber besser, sich mit dem Vermieter gütlich zu einigen ...

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Vom Feeling her habe ich ein gutes Gefühl
(Andreas Möller)


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BeitragVerfasst: So 20. Mai 2001, 09:37 
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Hi,

wenn du ein Ausländer bist oder in deinem Haushalt ein Ausländer wohnt, hast du auf alle Fälle Recht Satanlage aufzubauen und Vermieter kann dir dann am Arsch lecken.

Mehr Info gibt es hier
http://www.ses-astra.com/market/deutschland/index.htm

Cu
Abraham

[Dieser Beitrag wurde von Abraham am 20. Mai 2001 um 11:43 Uhr editiert.]


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BeitragVerfasst: So 20. Mai 2001, 15:15 
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Hi Leute
@Abraham wenn du ein Ausländer bist oder in deinem Haushalt ein Ausländer wohnt, hast du auf alle Fälle Recht Satanlage aufzubauen und Vermieter kann dir dann am Arsch lecken.
"Leider" das ist nicht Fall, das heißt, dass Deutschen nur mit Kabelanschlüsse zufrieden sein müssen. Tja, das trieft immer nah.
Muss mir neue InfoSat kaufen, habe auf InfoSat Webseite gelesen, das in Nr.158 Rechtliche Grundlagen bei der satelitinstallation :
//www.infosat.de/index.asp?link=ausgabe&theme_id=409&a=2
Also, trotzdem danke.

Grüß
Camikadze


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BeitragVerfasst: So 20. Mai 2001, 16:09 
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Beiträge: 295
Hier kannst du Astra Rechtsbuch-Deutschland downloaden.

http://www.ses-astra.com/market/deutsch ... /index.htm

Mehr Infos gibt es nicht!!!!

Abraham


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BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2001, 09:51 
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Hallihallo,
um eine Schüssel "unsichtbar" auf dem Balkon anzubringen, sollte man sie "auf den Kopf stellen", also LNB's oben, dann kann man sie innerhalb des Balkons und unterhalb des einsehbaren Bereiches befestigen.
MfG Oldman


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BeitragVerfasst: Fr 25. Mai 2001, 01:44 
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Also eigentlich ist die Lösung ganz einfach Bild

Wie schon in einem weiter oben erwähnten Posting ist es RICHTIG !!!, wenn man die Schüssel z. B. mit einem von CONRAD elektronik gekauften Antennenfuß, wo man ne Gehwegplatte reinlegt, auf den Balkon stellt !!!

Dies geht den Vermieter NICHTS an !!!!!!!!, da der Balkon mit zu den gemieteten Räumen gehört !!!

Dann könnte er ja auch das Sofa im Wohnzimmer verbieten, weil es Ihm nicht gefällt. Bild

Also an Fuß montieren und aufstellen, kann auch einsehbar sein, Sonnenschirm auf Balkon ist auch sichtbar oder ???

cu thunder77

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THUNDER 77, ein Donner kommt selten allein !

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BeitragVerfasst: So 27. Mai 2001, 07:00 
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Beiträge: 15
Eine teure Lösung gibt es noch:
Digiglobe Sat-Antenne
Ist aber nur was für Extremfälle, da wie gesagt, sehr teuer (über 400 DM)
Es gibt aber noch andere Gründe, entgegen dem Willen des Vermieters eine Sat-Schüssel ausserhalb des Balkons aufzustellen. Es zählen immer "berechtigte Interessen" am Empfang eines ausländischen Programmes, welches nicht über Kabel bzw. die Gemeinschaftsantenne kommt.
Stell Dir zB mal vor, Du hast ein oder zwei Jahre im Ausland gearbeitet und merkst längsam, dass Dir -mangels Kontakten hier - Dein erlernter Sprachschatz verloren geht.
Und den Sprachschatz möchtes Du auf jeden Fall behalten, steigert er doch Deine Job-Aussichten, wenn Du da mal wieder hinwillst.
Pronto, fertig ist eine Begründung.
Versuch aber trotzdem erst die anderen Tipps
Bild


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BeitragVerfasst: Di 29. Mai 2001, 20:58 
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Moin Folks,

Machts einfach:

Eine nicht am Haus befestigte Satellitenschüssel ist vom Vermieter zu dulden, da die auf dem Balkon (Betonfuss-Media Markt DM99,-) aufgestellte Schüssel eine "Mietgegenstandsnutzung im üblichen Sinne" darstellt und damit in die Privatshäre des Mieters fällt.
(LG Hamburg 99 oder 2000....AZ raussuchen)

Der Vermieter kann Dir nichts.

Aber zuvor schon geposted und nicht unwichtig :

GÜTIG EINIGEN !!

Sonst bist Du sein "Lieblingsgegner" die nächsten 10 Jahre, das ist nicht witzig....

Gruß, Jens


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BeitragVerfasst: So 10. Jun 2001, 15:48 
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Beiträge: 3
Zitat:
Original erstellt von Oldman:
[b]Hallihallo,
um eine Schüssel "unsichtbar" auf dem Balkon anzubringen, sollte man sie "auf den Kopf stellen", also LNB's oben, dann kann man sie innerhalb des Balkons und unterhalb des einsehbaren Bereiches befestigen.
MfG Oldman


Könntest Du mir den Aufbau etwas genauer erklären ?

Gruss... Capri


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BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2001, 15:16 
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Hallihallo, ein Bild sagt mehr als 1000 Worte.

<IMG SRC="http://esel.emha.bei.t-online.de/kopfstand.jpg" border=0>
MfG Oldman

[Dieser Beitrag wurde von Oldman am 11. Juni 2001 um 17:17 Uhr editiert.]


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BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2001, 17:26 
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Beiträge: 369
Hi,
hat schonmal jemand versucht das mit einer Drehanlage zu verbinden?

Gruss Bild
Digimon

_________________
Gruss :)
Digimon


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BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2001, 18:11 
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Beiträge: 386
@Oldman:

Oh, schöne Asbestschindeln!
Was macht die Lunge denn so???
Bild

mfg
Sven


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BeitragVerfasst: Di 12. Jun 2001, 17:08 
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Beiträge: 230
Hallihallo,
Drehanlage sollte kein Problem sein, wenn es gelingt, daß drehende Rohr im 45 Grad-Winkel zu befestigen.
@DigiSven
Das ist nicht mein Balkon.
Lunge ist trotzdem angegriffen, 40 Zigaretten täglich.
MfG Oldman


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BeitragVerfasst: So 1. Jul 2001, 10:16 
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Registriert: So 28. Jan 2001, 23:00
Beiträge: 33
Hi Oldmann,

müsste evtl. eine solche Anlage auf dem Balkon aufstellen. Habe an einen normalen Standfuß ( Rohr + Betonklotz ) gedacht. Wie sieht es mit dem Elevationswinkel aus ??

Normalerweise 32,5 . Bei Deiner Abbildung sieht es ja ein wenig anderst aus.

Gruß Freddy

[Dieser Beitrag wurde von Freddy am 01. Juli 2001 um 12:17 Uhr editiert.]


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