Wenn Balkon nach Süden vorhanden, dann: 1) Wenn verboten, bauliche Veränderungen am Haus (der Fassade) vorzunehmen --> Balkonständer mit Gehwegplatten.
2) Die Satschüssel verschandelt das Haus --> verstecken, kippen, lackieren oder die hässlichen Wäscheständer der Nachbarn beanstanden und mit RA drohen.
Wenn kein Balkon vorhanden, aber ne Rechtschutzversicherung, die das übernimmt: Warum nicht klagen? Je nach Gericht könnte man mit dem Recht zum freien Zugang von Informationen schon was erreichen.
Das Beste allerdings ist, mit seiner Umgebung eine friedliche Lösung zu erreichen. Sonst hat er am Ende seine Schüssel, aber nicht mehr viel Freude in der Wohnung....
gruesse, arghgra
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