SORRY SORRY SORRY, bin leider darauf hereingefallen, da es aus sehr zuverlässiger Quelle kam.
Also folgender Brief ist ein FAKE !!!
![Bild](http://www.satellite-board.de/ubb/smilies/frown.gif)
An die Gebühreneinzugszentrale
GEZ
50656 Köln
Betreff: Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ARD und ZDF) haben im Wirtschaftsjahr 1997 einen Gewinn von über 1 Millarde DM erwirtschaftet.
Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.02.1998 entschieden (AZ216§35) daß an diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinen Gebühren diesen Gewinn ermöglicht hat, zu beteiligen ist.
ES MUSS NACH DIESEM URTEIL JEDEM ANTRAGSTELLER RÜCKWIRKEND AB 1997 JE QUARTAL EIN BETRAG VON 9,59 DM ERSTATTET WERDEN.
Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Die Erstattung braucht nur auf Antrag vorgenommen zu werden. Der Antrag ist schriftlich an die GEZ zu richten.
Hiermit beantrage ich die Rückerstattung der Quartale ab 1997 mit einem Betrag von 9,59 DM pro Quartal. Ich beziehe mich hierzu auf das Urteil des OLG Augsburg vom 10.02.1998, bestätigt durch den BGH vom 08.04.1998.
Meine Daten:
GEZ-Nr.:
Name, Vorname:
Bankverbindung:
Kontonummer:
Bankleitzahl:
Ich bitte um umgehende Überweisung und verbleibe mit freundlichen Grüßen.cu thunder77
PS: An die Mods und Admins, thx für Entfernung der Links in den STB Abteilungen, hatte wirklich nur gutes im Sinn !! Sorry
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THUNDER 77, ein Donner kommt selten allein ![Dieser Beitrag wurde von thunder77 am 07. Februar 2001 um 12:54 Uhr editiert.]