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 Betreff des Beitrags: Da gehen sie hin die letzten 800 SE-Module,......
BeitragVerfasst: So 17. Sep 2000, 22:11 
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nicht billig aber noch da !

cu MSM
http://www.digicrack.de


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BeitragVerfasst: Fr 22. Sep 2000, 22:32 
Auf die Preise bist Du wohl noch stolz oder? Desweiteren ist die Praxis, den Kauf einer Ware von dem Kauf einer anderen Ware abhängig zu machen rechtswidrig.

Lone Ralph


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BeitragVerfasst: Sa 23. Sep 2000, 06:31 
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Sogenannte Koppelgeschäfte. Sind aber nicht so rechtswidrig. Bei den Handyverträgen passiert das doch tagtäglich.
Man kann aber Pakete schnüren. Und wenn man sagt das die Dinger einzeln ausverkauft sind, aber die Pakete noh da sind ist das legitim.
Aber trotzdem ist solch eine Geschäftspraktik nicht seriös und fair gegenüber dem Kunden. Hoffentlich fangen die Tankstellen nicht mit so einem sch... an, Benzin gibt es nur wenn Du auch die Waschanlage für 25,- DM benutzt.
Ich habe mich von Anfang an klar von diesen Praktiken distanziert, wiel das eines Fachhändlers nicht würdig ist.
Manche scheinen aber soetwas zu brauchen, um Ihren Pseudoumsatz zu pushen, die Bank freut sich. Vielleicht wird damit ja die Unternehmenskasse saniert, oder zumindest der Versuch unternommen.
Ich glaube, daß das auf Dauer nicht gut geht.
Wie sieht es mit der Gewährleistung aus. Als Bundle verkauft sind zwei Waren plötzlich eine zusammengehörige Sache. Welche Gewährleistungsfrist gilt für beide Sachen ? Die des Receivers oder die des CAMs oder die gesetzliche ?
Das ist also rechtlich sehr dünnes Eis auf das man sich da begibt. (Wer möchte schon auf ein CAM 24 Monate Garantie gewähren nur weil der Receiver es hat ?).
Und was ist mit den vielgerühmten Bugs der Receiver, Thermische Probs im CI Schacht. Beim Bundle steht der Händler dafür gerade das diese Bundle im Zusammenspiel einwandfrei miteinander funktioniert - gefährlich, gefährlich.

Ich kann nur jedem Kunden raten, wenn die CAMS wieder lieferbar und billiger sind die Bundlepakete zurückzugeben und das Geld zurückzuverlangen, weil das ganze ja nicht einwandf´rei funktioniert. Das wird dann aber bitter für die Bundlekistenschieber. Das Recht ist nä,lich auf Seiten des Kunden.

Viel Spass


gruss

schoko

[Dieser Beitrag wurde von schoko am 23. September 2000 um 08:33 Uhr editiert.]

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BeitragVerfasst: Sa 23. Sep 2000, 14:23 
Hi schoko !

Was meinst Du mit:" Sind aber nicht so rechtswidrig"? Also entweder oder. Fakt ist, daß solche Bundle Angebote sicher durchaus üblich sind, allerdings MUSS der Händler mir dann auch die Möglichkeit geben die Produkte einzeln zu kaufen. Das Problem ist, daß sich solche Praktiken einbürgern, daß der Konsument das alles einfach so akzeptiert und zu bequem und zu feige ist für seine Verbraucherrechte auch einzutreten.

Lone Ralph

[Dieser Beitrag wurde von Lone Ralph am 23. September 2000 um 16:24 Uhr editiert.]


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BeitragVerfasst: Sa 23. Sep 2000, 17:18 
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Beiträge: 205
Möglicherweise hätte ich da so weglassen sollen.
Diese Art von Koppelgeschäften sind also definitiv nicht rechtswidrig, weil dem Verbraucher kein Nachteil entsteht. Wie der Händler seine Produkte anbietet ist seine Sache. Es wird ja niemand zum Kauf gezwungen. Obendrein kannst Du solch ein CAM nicht einzeln benutzen, es gehört ein Digitalreceiver mit CI dazu. Man kann dann nämlich dieses sogenannte Koppelgeschäft auch Service nennen. Und wenn ein Händler diese Dinge nur so anbietet ist es letztendlich seine Entscheidung. Du musst nicht kaufen und er muss Dir nicht verkaufen, was er nicht verkaufen will. Was und wie er es verkauft ist seine Sache, ob er es los wird oder nicht egal, sein Ding.
Meine Meinung zu diesen Praktiken habe ich oben schon kundgetan, ich bin in dem Punkt ganz Deiner Meinung, aber rechtlich gesehen ist das was Digicrack betreibt in Ordnung (zumindest soweit wie wir hier über Bundles sprachen grins Bild)
Seh das nicht so eng, und Fälle eben nach Deinen Kriterien die Kaufentscheidungen, jemand anders wird es nach seinen eigenen tun.

Hab mich wieder lieb ja Bild

gruss
schoko

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BeitragVerfasst: Di 26. Sep 2000, 16:45 
Ey, schoko Schätzchen !

Eines mußt Du Dir mal merken, auch wenn wir uns öfters mal auf diesem Board beharken und keinen gemeinsamen Konsens finden, so tut das Deinem Recht mir gegenüber, Deine Meinung und Deinen Standpunkt zu äußern, keinerlei Abbruch. Wenn ich mir überlege was ich mir mit franketo oder auch Sat Fan schon für Wortgefechte geliefert habe so müßte ich auf die beiden ja auch sauer sein weil sie nun mal in vielen Dingen nicht so denken wie ich. Für mich ist das Demokratie in Reinkultur wenn wir den Respekt vor der abweichenden Meinung des Diskusionspartners nicht verlieren. Dafür bin ich mein ganzes Leben auch immer eingetreten.

Tschüß

Lone Ralph BildBildBild


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BeitragVerfasst: Di 26. Sep 2000, 17:37 
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Huch !
Bild Bild Bild


gruss

schoko

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BeitragVerfasst: Di 26. Sep 2000, 17:38 
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Beiträge: 205
Fangen wir aber nicht an wie Herr Hullen und Herr Catta, o.K. ?
Im Prinzip sind wir ja einer Meinung, bei geringfügig abweichenden Feinheiten.

gruss

schoko

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BeitragVerfasst: Do 28. Sep 2000, 22:08 
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Beiträge: 706
Hi Leute,

Das Kopplungsverbot bezieht sich auf Klauseln im Kaufvertrag, die andere, spaetere Geschaefte (Käufe) nur beim urspruenglichen Verkäufer zulassen.
D.h. ein Architekt darf ein Grundstueck mit der Option verkaufen, das nur er den Plan fuer das darauf zu bauende Haus macht.
Dies ist jedoch eine Kopplungsklausel und rechtlich unwirksam, der Käufer kann also ohne Probleme einfach das Grundstueck kaufen, und spaeter seinen Plan machen lassen wo er will.
Was anderes ist das natuerlich wenn er ein schon bebautes Grundstueck verkauft.
Da kann der Käufer natürlich nicht später kommen und sagen, das Haus gefällt mir nicht, abreissen und 300.000.-- DM zurück.
So verhaellt sichs auch hier, das Paket wird so zum Kauf angeboten und du musst ja nicht kaufen wenn du nicht willst.

Unzulässig wäre im Kaufvertrag eine Abmachung, das du in einem halben Jahr beim Gleichen Händler ein Cam kaufen musst.

Hoffe euren zwist etwas geschlichtet zu haben, Bozo Bild


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 29. Sep 2000, 06:16 
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Registriert: Sa 18. Nov 2000, 23:00
Beiträge: 205
Danke Bozo,
genau das meinte ich, und habe es hoffentlich auch für andere deutlich zum Ausdruck gebracht.
Im simpelsten Fall ist in unserem Bereich ein Kopplungsgeschäft eine komplette Mehrteilnehmeranlage. Pakete nennt man soetwas, wäre schlimm wenn sowas strafbar wäre.
Aber egal, mittlerweile haben es alle begriffen.

gruss

schoko

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 29. Sep 2000, 09:33 
Gibt eine einfache Lösung: den Mist nicht kaufen Bild

Zum Glück haben wir einen freien Markt, wer geil ist, etwas zu haben, was andere nicht haben, soll feste zahlen.

Er kann ja seine CICAMs an den Benzinpreis koppeln Bild Bild Bild


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