Hi Leute,
Das Kopplungsverbot bezieht sich auf Klauseln im Kaufvertrag, die andere, spaetere Geschaefte (Käufe) nur beim urspruenglichen Verkäufer zulassen.
D.h. ein Architekt darf ein Grundstueck mit der Option verkaufen, das nur er den Plan fuer das darauf zu bauende Haus macht.
Dies ist jedoch eine Kopplungsklausel und rechtlich unwirksam, der Käufer kann also ohne Probleme einfach das Grundstueck kaufen, und spaeter seinen Plan machen lassen wo er will.
Was anderes ist das natuerlich wenn er ein schon bebautes Grundstueck verkauft.
Da kann der Käufer natürlich nicht später kommen und sagen, das Haus gefällt mir nicht, abreissen und 300.000.-- DM zurück.
So verhaellt sichs auch hier, das Paket wird so zum Kauf angeboten und du musst ja nicht kaufen wenn du nicht willst.
Unzulässig wäre im Kaufvertrag eine Abmachung, das du in einem halben Jahr beim Gleichen Händler ein Cam kaufen musst.
Hoffe euren zwist etwas geschlichtet zu haben, Bozo