Uuuups <img border="0" title="" alt="[Schüchtern!]" src="rolleyes.gif" /> <img border="0" title="" alt="[Schüchtern!]" src="rolleyes.gif" /> <img border="0" title="" alt="[Schüchtern!]" src="rolleyes.gif" /> mein letzter Politikunterricht ist wohl schon was länger hergewesen.
</font><blockquote><font size="1" face="Tahoma, Verdana">quote:</font><hr /><font size="2" face="Tahoma, Verdana">Legislative Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie steht in der gewaltengeteilten repräsentativen Demokratie dem Parlament zu. Wichtigste Aufgabe der gesetzgebenden Gewalt ist die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn und die Kontrolle der Exekutive.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Tahoma, Verdana"> </font><blockquote><font size="1" face="Tahoma, Verdana">quote:</font><hr /><font size="2" face="Tahoma, Verdana">Judikative Neben gesetzgebender und ausübender Gewalt steht die rechtsprechende Gewalt. Sie ist Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Gerichte des Bundes sind das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof. Der Bund kann auch für andere Bereiche Bundesgerichte einführen, so für die Wehrstrafgerichtsbarkeit, in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und für Disziplinarverfahren.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Tahoma, Verdana">Grüsse PCR
|